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SoVD und VdK ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

Rente Pressemeldung

VdK-Präsidentin Verena Bentele: „1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner werden weiterhin stark benachteiligt.“

SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Karlsruhe muss diesem Unrecht ein Ende setzen.“

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, nachdem das Bundessozialgericht (BSG) zuletzt die gemeinsame Revision der beiden Verbände zurückgewiesen hatte.

Hintergrund war das Urteil des BSG zur Höhe der sogenannten Bestandserwerbsminderungsrenten. Demzufolge können Bestandsrentnerinnen und -rentner, die zwischen 2001 und 2019 ihre EM-Rente erhalten haben, nicht mit weiteren Anpassungen rechnen. Dadurch werden sie benachteiligt gegenüber Menschen, die erst seit 2019 ihre EM-Rente beziehen. Aus Sicht von SoVD und VdK ist dies für Menschen, die wegen einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können, eine bittere Entscheidung und zutiefst ungerecht. In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber nachgebessert und Zuschläge beschlossen. Nach Einschätzung von SoVD und VdK sind diese Zuschläge jedoch zu niedrig und kommen zum Juli 2024 auch viel zu spät.

VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Mit der Verfassungsbeschwerde wollen wir erreichen, dass die erhebliche Ungleichbehandlung unter Erwerbsrentnerinnen und -rentnern ein Ende hat. Wir sehen darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz. 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner werden weiterhin stark benachteiligt. Wir hoffen jetzt, dass das Bundesverfassungsgericht bei seinem Urteil dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgt. Davon könnten viele Rentnerinnen und Rentner profitieren, die unter finanziellen Sorgen leiden, weil ihre Erwerbsminderungsrenten oft nicht zum Leben reichen."

Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD: „Wir können nicht zulassen, dass es wegen einer Stichtagsregelung Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner erster und zweiter Klasse gibt. Nachdem wir mit unserer Klage alle Instanzen durchlaufen haben, ist jetzt das Bundesverfassungsgericht am Zug und hat die Möglichkeit, mit seinem Urteil gesetzliche Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Menschen, die wegen einer Behinderung oder Krankheit nicht mehr arbeiten können, müssen gerecht behandelt werden. Karlsruhe muss diesem Unrecht ein Ende setzen.“

V.i.S.d.P: Peter-Michael Zernechel