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Gemeinsame Pressemitteilung der Landesvorsitzenden des SoVD LV Bremen Ilse Junge und der Präsidentin des Landessozialgerichts Niedersachsen/Bremen Monika Paulat

Pressemeldung

Am 30. Januar 2008 fand im Gehörlosenzentrum in Schwachhausen eine gemeinsame Veranstaltung des Sozialverbandes Deutschland, Landesverband Bremen, des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen und des Sozialgerichts Bremen statt. Die Landesvorsitzende Ilse Junge und die Präsidentin des Landessozialgerichts Monika Paulat drückten ihre große Freude über die Kooperation aus. U.a. war Gegenstand der Erörterungen die Zusammenlegung der Verwaltungs- und der Sozialgerichtsbarkeit. In hierzu gehaltenen Impulsreferaten fanden die Vizepräsidentin des Bundesverbandes Marianne Saarholz und die Präsidentin des Landessozialgerichts Konsens in der Ablehnung einer Zusammenlegung der beiden Gerichtsbarkeiten. Sie wird keine Kostenersparnis bringen, ebenso wenig wie die von den Befürwortern der Zusammenlegung erwartete Effizienzsteigerung.

Das Aufkommen an Rechtsstreitigkeiten und das dafür erforderliche Personal verändern sich durch eine Zusammenlegung nicht. Sie würde in den Flächenländern zum Teil zu übergroßen Gerichten führen, die weit über die nach betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen noch organisierbare Größe hinausgingen. Auch die äußeren Rahmenbedingungen für eine Zusammenlegung sind bei weitem nicht erfüllt. Sie setzt eine gemeinsame räumliche Unterbringung von Verwaltungs- und Sozialgerichten voraus, die, wenn überhaupt, nur spärlich vorhanden ist. Darüber hinaus würde eine Zusammenlegung derzeit im Hinblick auf die wegen der Rechtsstreitigkeiten nach Hartz IV hoch belastete Sozialgerichtsbarkeit ins Chaos stürzen.

Eine Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit unter dem Gesichtspunkt flexiblen Richtereinsatzes, wie sie wegen der Belastung der Sozialgerichtsbarkeit z. Z. debattiert wird, ist auch deshalb nicht erforderlich, weil die Landesjustizverwaltungen der Belastung wirksam entgegengesteuert haben. Schließlich ist nicht außer acht zu lassen, dass sich in der Verwaltungs- und in der Sozialgerichtsbarkeit erkennbar unterschiedliche Kulturen entwickelt haben und es durchaus fraglich ist, ob hier zusammenwachsen würde, was zusammen gehört. Die Vizepräsidentin des Bundesverbandes des Sozialverbandes Marianne Saarholz wies entschieden darauf hin, dass es zu keiner Einschränkung des Rechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger kommen dürfe, deren Klage vor den Sozialgerichten häufig ihre Existenz betreffen.