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Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

Vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Arbeitswelt und dem damit einhergehenden Wandel an Anforderungen und Kompetenzen von Beschäftigten, verfolgt der Referentenentwurf das Ziel, durch die Förderung von Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten den Übergang in neue Tätigkeitsfelder zu unterstützen und strukturbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen soll die langfristige Beschäftigungsfähigkeit gesichert werden.

Erreicht werden soll das u.a. durch folgende Maßnahmen:

  • Weiterentwicklung der Regelungen des Qualifizierungschancengesetzes, durch erhöhte Zuschüsse bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner und bei besonderen Weiterbildungsbedarfen sowie durch das Ermöglichen von Sammelanträgen in der Weiterbildung
  • Veränderter Förderrahmen zur Qualifizierung in der Transfergesellschaft (Beschränkung auf Ältere und Geringqualifizierte wird u.a. aufgehoben)
  • Einführung eines Rechtsanspruchs auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses
  • Einen erleichterten Zugang und Ausgestaltung des Kurzarbeitergeldes
  • Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung, durch Verstetigung der Assistierten Ausbildung und Ausbildungsförderung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger während einer betrieblichen Berufsausbildung sowie der
  • Einführung einer digitalen Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldung

Gesamtbewertung

Der SoVD begrüßt das Anliegen des Referentenentwurfs, denn qualifizierte Aus- und Weiterbildung sind ein Schlüssel zur Fachkräftesicherung, zur Begegnung der Digitalisierung in der Arbeitswelt und des damit einhergehenden Strukturwandels. Außerdem können mit guten Aus- und Weiterbildungsangeboten insbesondere Ältere, Frauen, Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien und Menschen mit Behinderungen gezielt gefördert und auf dem Arbeitsmarkt gehalten werden.

Gezielte Weiterbildung ist auch die beste Prävention gegen Altersarmut, denn sie kann dazu beitragen, gerade ältere Berufstätige im Unternehmen zu halten und ihnen ein gesundes Arbeiten bis zum regulären Renteneintritt zu ermöglichen. Jedoch fehlt dem Entwurf genau dieser präventive Ansatz. Aus- und Weiterbildung sollte nicht erst dann gefördert werden, wenn es für das Unternehmen sinnvoll ist, sondern in erster Linie, wenn damit ein langes gesundes Arbeiten für die Beschäftigten ermöglicht wird. Die Arbeitnehmer*innen sollten dabei im Mittelpunkt stehen, nicht das Unternehmen.

Notwendig ist darüber hinaus auch ein Ausbau der beruflichen Rehabilitation. Menschen mit Behinderung besitzen große Qualifikationsreserven. Aus diesem Grund müssen stärkere Anstrengungen zur Weiterbildung von Menschen mit Behinderung unternommen werden, um ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Gerade für Menschen, die im Laufe ihres Berufslebens eine Behinderung erwerben, ist Weiterbildung essentiell, um auch weiterhin beruflich teilhaben zu können. Hierfür müssen auch die berufliche Aus- und Weiterbildung quantitativ und qualitativ gestärkt werden.

Weitere Details in der kompletten Stellungnahme