Die Bundesregierung will die Finanzierung von Krankenhäusern neu regeln. Kliniken erhalten künftig dafür Geld, dass sie bestimmte Leistungen und benötigtes Personal bereithalten; komplizierte Eingriffe führen darauf spezialisierte Einrichtungen durch. Verbessert sich hierdurch die Qualität der Versorgung, begrüßt das der SoVD ausdrücklich. Mit Blick auf das Wohl der Patient*innen begleitet der Verband weiterhin die Umsetzung der Maßnahmen.
An vielen Krankenhäusern in Deutschland fehlt qualifiziertes Personal. Gleichzeitig stehen dort mehr Betten als in den meisten anderen europäischen Ländern. Viele Einrichtungen sind jedoch unterdurchschnittlich ausgelastet und stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand: Ende letzten Jahres schrieben drei von vier Krankenhäusern rote Zahlen.
Mit Blick auf diese Situation brachte noch die Ampelkoalition 2024 eine Reform auf den Weg. Diese sollte angesichts massiv gestiegener Ausgaben im Krankenhausbereich eine Stabilisierung herbeiführen und die Qualität der Versorgung erhöhen – keine leichte Aufgabe.
Vorhaltepauschale setzt auf „Klasse statt Masse“
Ein entscheidender Punkt der Krankenhausreform ist die zumindest teilweise Abkehr von dem System der sogenannten Fallpauschalen. Diese Form der Vergütung führte nach Ansicht von Expert*innen bisher oftmals zu unnötigen Operationen, bei denen der erzielte Profit vor dem Wohl der Patient*innen stand. Künftig soll es dagegen eine Grundfinanzierung für jedes Krankenhaus geben. Hierbei unterstützt eine ergänzende Vorhaltepauschale die jeweilige Einrichtung dabei, Betten, Personal und technische Geräte bereitzuhalten – und das unabhängig von der tatsächlichen Belegungszahl.
Dadurch will die jetzige Bundesregierung zum einen die flächendeckende medizinische Versorgung sicherstellen und zum anderen Krankenhäuser dazu anregen, sich auf bestimmte Behandlungen zu spezialisieren. Schon jetzt gelten für einzelne Eingriffe höhere Mindestmengen. Diese Untergrenzen sollen dafür sorgen, dass bei Operationen die nötige Erfahrung vorhanden ist, um somit etwaige Risiken zu mindern.
Leistungsgruppen sollen Behandlungsqualität sichern
Darüber, welche Behandlungen ein Krankenhaus konkret anbieten und dann auch abrechnen darf, entscheiden die sogenannten Leistungsgruppen. In diesen ist zum Beispiel geregelt, ob es über die allgemeine Chirurgie hinaus auch eine spezialisierte Herzchirurgie geben kann. Denn dafür gelten bundesweit einheitliche Qualitätskriterien. Da voraussichtlich nicht jede Einrichtung diese Standards auch erfüllt, wird die Reform dazu führen, dass einzelne Krankenhäuser ihr Angebot verkleinern oder sogar schließen müssen.
SoVD: Krankenhausreform geht in die richtige Richtung
Als zielführend bewertet die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier die Einführung der Leistungsgruppen. Diese stellten flächendeckend eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung sicher, sagte Engelmeier.
Für die Planung in ihrer jeweiligen Region auf Basis der Leistungsgruppen sind die Bundesländer zuständig. Über das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) setzten sie zuletzt verschiedene Ausnahmeregelungen und längere Übergangsfristen durch.
Details zur Weiterentwicklung der Krankenhausreform sowie eine Gesamtbewertung finden Sie online unter: www.sovd.de/khag.

