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Erbschaftssteuerreform ist fällig

SoVD für eine größere Beteiligung Vermögender an gesellschaftlichen Aufgaben.

Ein Richterhammer liegt auf einem Pult, im Hintergrund Gesetzessammlungen.
Die Konflikte um Reformpläne zur Erbschaftssteuer bestehen zwischen den Zielen von mehr Verteilungsgerechtigkeit, dem Schutz von Familienunternehmen und dem Erhalt von Privatvermögen. Foto: SOMKID / Adobe Stock

Die deutsche Erbschaftssteuer ist komplex und birgt an etlichen Stellen ungerechte Verschonungsregeln. So werden kleine Erbschaften oftmals stark besteuert, während große Vermögen fast steuerfrei bleiben. Die SPD hat deshalb ein Reformpapier vorgelegt: Reiche Erb*innen sollen demnach künftig mehr zum Gemeinwohl beitragen. Der Vorschlag wird in der Politik hitzig diskutiert. Viele Akteur*innen – Grüne, Linke, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs)– befürworten das Vorhaben. Auch der SoVD, der sich seit Langem für mehr Verteilungsgerechtigkeit einsetzt, ist für die Reform. 

Reformbefürworter*innen argumentieren, dass Vermögen in Deutschland sehr ungleich verteilt ist: Das reichste ein Prozent  der Bevölkerung besitzt schon jetzt rund 35 Prozent des Gesamtvermögens. Die Schere zwischen Arm und Reich vergrößere sich, wenn sehr reiche Menschen zudem steuerfrei erben. 

Millionenvermögen können derzeit steuerfrei weitergegeben werden

Das geschieht häufig. Mit Schenkungen, Vor- und Nacherbschaften (Testamente, bei denen Vermögen nacheinander an zwei Personen gehen), Trusts und Familien‑Stiftungen können Steuern systematisch umgangen werden. Überdies haben beträchtliche Ausnahmen für Betriebsvermögen zur Folge, dass Erb*innen von Multimillionen-Unternehmen oft effektiv einen viel niedrigeren Steuersatz zahlen als Bürger*innen, die ein einfaches Mietshaus oder Barvermögen erben. Unternehmenserbenden ist es heute unter bestimmten Bedingungen möglich, bis zu 100 Prozent der Steuer zu sparen, wenn das Unternehmen fortgeführt wird. 
Eines der Reformziele ist es deshalb, im Sinne sozialer Verteilungsgerechtigkeit sicherzustellen, dass wohlhabende Unternehmenserb*innen künftig ebenfalls einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten müssen.

Höhere Freibeträhe für kleine und mittlere Vermögen

Gleichzeitig will man dafür Sorge tragen, dass der Fortbestand von Unternehmen nicht gefährdet ist – ein Vorwurf, den Reformgegner*innen häufig ins Feld führen. Angedacht sind großzügige Stundungsmodelle, die sich über Jahre erstrecken. 
Das Reformpapier enthält weitere Regelungen, die kleinere und mittlere Erbschaften entlasten sollen. Dazu will man zum einen die Freibeträge anheben und zum anderen die Steuersätze künftig progressiv gestalten. Die persönlichen Freibeträge erhöhten sich zuletzt 2009. Da die Immobilienpreise und die Inflation seitdem erheblich gestiegen sind, rutschen heute immer mehr „Normalverdiener*innen“ in die Steuerpflicht, wenn sie das Elternhaus erben. 

Mehr Verteilungsgerechtigkeit durch Erbschaftssteuer 


Wegen der Ungleichbehandlung von Betriebs- und Privatvermögen geriet die Erbschaftssteuer wiederholt auch unter juristischen Druck. Mehrfach landete sie vor dem Bundesverfassungsgericht. Die letzte Verfassungsbeschwerde war 2022. Das Urteil wird bald erwartet. 
Stichwort Verteilungsgerechtigkeit: Durch Einnahmen aus hohen Erbschaften stünde mehr Geld zur Finanzierung staatlicher Aufgaben zu Verfügung. Die SPD denkt an bessere Startchancen junger Menschen, Sanierung von Schulen und Unis, ÖPNV-Ausbau, Digitalisierung und Schuldenabbau zur Entlastung künftiger Generationen.