Gastkommentar zum Thema "Langzeitarbeitslosigkeit"
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat den Start des neuen Landesprogramms „Perspektive Arbeit Saubere Stadt (PASS)“ mit zusätzlichen Mitteln für die Beschäftigungsförderung von langzeitarbeitslosen Menschen bekannt gegeben und das Landesprogramm „Perspektive Arbeit – LAZLO“ für öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verlängert. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) erkennt diese Bemühungen ausdrücklich an. Dieses und Anstrengungen auf Bundesebene ändern aber nichts daran, dass ca. 1,2 Millionen Menschen in Deutschland trotz des Rekordtiefs der Arbeitslosigkeit auf Dauer arbeitslos sind. Und obwohl der Jobmarkt boomt, bleiben Erwerbslose immer länger in dieser belastenden Lebenslage. Das machen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf beklemmende Weise deutlich. Die Dauer der Erwerbslosigkeit ist demnach binnen fünf Jahren von 555 Tagen (2011) auf 629 Tage (2016) gestiegen; 650 Tage waren es im vergangenen Jahr.
Der SoVD fordert eine Totalrevision der Hartz-Reformen. Er hat bereits 2015 unter dem Leitsatz „Inklusion statt Hartz IV“ hinreichende Vorschläge zu einer Neuordnung des Arbeitsmarktes vorgelegt. Aus SoVD-Sicht spiegelt die gewachsene Verweildauer der Betroffenen im Hartz-IV-Bezug die verfehlte Arbeitsmarktpolitik der vergangenen Jahre erneut wider.
Für den Bereich der dringend notwendigen öffentlich geförderten Beschäftigung als Alternative zur Arbeitslosigkeit und Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sind nach Auffassung des SoVD folgende Voraussetzungen umgehend zu schaffen:
1. Qualifizierung für reguläre Beschäftigung
Die öffentlich geförderte Beschäftigung muss mit Qualifizierungsangeboten verbunden werden. Die Erweiterung der persönlichen Beschäftigungsfähigkeit und Qualifikation muss Bestandteil sein. Arbeitsagenturen und Jobcenter müssen regelmäßig kontrollieren, ob ein Übergang in reguläre Beschäftigung möglich ist.
2. Freiwillige Teilnahme
Die Annahme einer öffentlich geförderten Beschäftigung muss freiwillig sein. Aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip leitet sich das Grundrecht jedes Menschen auf Erhalt eines soziokulturellen Existenzminimums ab. Es ist Aufgabe des Staates, seinen Bürgerinnen und Bürgern in Notlagen dieses Existenzminimum ohne Forderungen nach Gegenleistungen oder Vorbedingungen zu gewähren.
3. Sozialversicherungspflicht
Öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse müssen grundsätzlich sozialversicherungspflichtig sein.
4. Zusätzlichkeit/Öffentliches Interesse
Reguläre Arbeit darf durch öffentlich geförderte Beschäftigung nicht verdrängt werden. Der SoVD fordert daher, nur solche Beschäftigungsverhältnisse zu fördern, die zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten erledigen.
5. Entlohnung in tariflicher bzw. ortsüblicher Höhe
Der SoVD fordert bei öffentlich geförderter Beschäftigung Sozialversicherungspflicht und eine Entlohnung in tariflicher bzw. ortsüblicher Höhe. Nur so kann erreicht werden, dass öffentlich geförderte Beschäftigung die Langzeitarbeitslosen tatsächlich aus dem ALG-II-Bezug herauslöst und nicht bloß die Gruppe der „working poor“ vergrößert wird.
Darüber hinaus muss es für diejenigen Menschen, die einen zusätzlichen Bedarf an ergänzenden sozialen oder sonstigen Unterstützungs- und Hilfemaßnahmen haben, Betätigungsmöglichkeiten geben, die vorrangig den Teilhabeaspekt im Fokus haben.
Es ist Aufgabe eines sozialen Gemeinwesens, auch denjenigen Menschen eine Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft zu ermöglichen, die aufgrund ihrer persönlichen Umstände nicht integriert sind und es aus eigener Kraft nicht schaffen. Auf den Arbeitsmarkt bezogen bedeutet dies, dass der Staat nach Auffassung des SoVD diejenigen besonders unterstützen und fördern muss, die altersbedingt, wegen gesundheitlicher Einschränkungen oder aus anderen ähnlichen Gründen besondere Schwierigkeiten haben, eine reguläre Beschäftigung zu erhalten. Für diese Ziele wird sich der SoVD weiterhin mit allem Nachdruck einsetzen.
Ansprechpartner: Joachim Wittrien (Landesverbandsvorsitzender), Telefon 0421-163849-0
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