Direkt zu den Inhalten springen

Zugriff auf Gesundheitsdaten

Elektronische Patientenakte soll schnellere und bessere Versorgung ermöglichen.

Drei Pfleger oder Ärzte mit blauen Kitteln stehen an einem Patientenbett.
Wie ist die Medikation, besteht eine Allergie? In einer elektronischen Patientenakte wären diese Informationen auf einen Blick verfügbar.

Die Pflegeversicherung steckt finanziell in der Klemme. Verantwortlich dafür sind unter anderem Ausgaben in der Pandemie oder auch Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Weil es von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) keine Steuergelder gibt, setzt die Bundesregierung ausschließlich auf höhere Beiträge für die Versicherten. Dagegen kündigte der SoVD Widerstand an.

Immerhin: Der Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege bringt im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbesserungen auf den Weg. Vorgesehene Zusagen zur Finanzierung dagegen halten die Regierungsparteien nicht ein.

Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Zum Januar des kommenden Jahres steigen die ambulanten Pflegeleistungen um fünf Prozent. Die Zuschüsse zu den Eigenanteilen in der stationären Pflege erhöhen sich sogar um bis zu zehn Prozent. Gleichzeitig fasst der Gesetzentwurf die einzelnen Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem Jahresbudget zusammen. Genau das hatte unter anderem der SoVD seit Jahren gefordert.

In einer ersten Einschätzung begrüßte der Sozialverband auch geplante Verbesserungen etwa beim Pflegeunterstützungsgeld. Wer aufgrund einer akut aufgetretenen Pflegesituation der Arbeit fernbleiben muss, kann diese Lohnersatzleistung künftig zehn Tage pro Jahr in Anspruch nehmen.

Trotz positiver Einzelmaßnahmen zieht der SoVD mit Blick auf das geplante Gesetz ein sehr nüchternes Fazit. Denn dieses gehe die grundsätzlichen Probleme der Pflegeversicherung schlicht nicht an.

Bundesfinanzminister stellt keine Steuermittel bereit

Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart sind für die geplanten Maßnahmen nun keine Steuergelder eingeplant. Der Bund steht weder zu seiner Zusage, den pandemiebedingten Mehraufwand von 5,5 Milliarden Euro zu erstatten, noch übernimmt er die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige von rund 3,7 Milliarden Euro jährlich. In beiden Fällen handelt es sich jedoch um gesamtgesellschaftliche Aufgaben und somit um versicherungsfremde Leistungen.

Für die finanzielle Schieflage der Pflegeversicherung stehen also allein die Versicherten gerade. Sie haften für das strukturelle Defizit und für alle geplanten Verbesserungen mit weiter steigenden Beiträgen.

SoVD erinnert Bund und Länder an deren Pflicht

Bereits zum 1. Juli dieses Jahres steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Doch daran, dass dies mittelfristig Probleme löst, glaubt das Bundesgesundheitsministerium anscheinend selbst nicht. Es möchte den Beitragssatz künftig per Rechtsverordnung am Bundestag vorbei anpassen – weitere Erhöhungen sind programmiert.

Der SoVD hält das für undemokratisch. Er fordert den Bund zur Bereitstellung von Steuermitteln auf und erwartet von den Ländern, dass diese ihrer Pflicht zur Finanzierung der Investitionskosten und der Ausbildungskosten in der Pflege nachkommen.