SoVD Bremen
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Sozialgerichts Fach- und Informationstagung
Gerichtsgebühren Zusammenlegung Gerichtsbarkeiten und mehr
31.01.2008
Der SoVD, Landesverband Bremen, unter der Leitung von Landesvorsitzende Frau Ilse Junge hat in Kooperation mit der Präsidentin des Landessozialgerichts Niedersachsen – Bremen, Frau Monika Paulat, und der Direktorin des Sozialgerichts Bremen, Frau Renate Holst, gemeinsam eine Sozialgerichts – Fach- und Informationstagung veranstaltet. Zu den Themen gehörten insbesondere die Zusammenlegung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit, die Gerichtsgebühren sowie die Beteiligung ehrenamtlicher Richter und Richterinnen, der Nachteilsausgleich und das Verwaltungsverfahren aus rechtlicher und medizinischer Sicht. Eine ganz besondere Freude für den Landesverband Bremen war, dass Vizepräsiden-tin Frau Marianne Saarholz des Sozialverbandes Deutschland, Bundesverband, mit zu den Rednern auf dem Podium gehörte und so die Position des Sozialverbandes Deutschland zu der Eigenständigkeit der Sozialgerichte und den Gerichtsgebühren, auch hier in Bremen, deutlich machen konnte. Das erste Impulsreferat hielt die Präsidentin des Landessozialgerichts Niedersachsen – Bremen zu dem Thema der Zusammenlegung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit. Frau Paulat begann mit einem kleinen historischen Rückblick in Bezug auf die Justizreform. Dabei erwähnte sie Rupert Scholz aus den 90ziger Jahren, wo bereits eine zwei Säulen-Justiz gescheitert sei. Mit der Justizreform 2003 stehe nunmehr die Zu-sammenführung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit an. Dies würde aber eine Ver-fassungsänderung mit einer zwei Drittel-Mehrheit bedeuten. Auf den ersten Blick sei es zwar durch den flexiblen Richtereinsatz betriebswirtschaftlich positiv zu sehen, jedoch bedarf es hier eines zweiten Blickes. Bezug nehmend auf die gemeinsame Pressemitteilung kann daher nur aus Sicht des Sozialverbandes und Frau Paulat ein „nein“ zur Zusammenlegung der Sozialgerichte kommen.
Gleich anschließend berichtete Frau Holst über die Gerichtsgebühren. Während Frau Holst über die Einführung der Gerichtsgebühren (zu diesem Thema erklärte SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz, dass der SoVD die Einführung von Gebühren bei den Sozialgerichten ebenso ablehnt wie die vom Bundesrat geforderte Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten), berichtete, wurde bei den Anwesenden Unruhe breit. Frau Holst berichtete über die sog. Pauschgebühren. Dabei gehen verschiedene Vorschläge, was die Höhe der Gerichtsgebühren angeht von erstinstanzlich 75 € bis zur dritten Instanz 300 €. Diese Ge-bühren seien erstattungsfähig. Unnötige Klagen sollten damit nicht mehr erhoben werden, was eine Entlastung der Gerichte bedeuten würde. Außerdem spreche das Qualitätsargument für die Einführung der Gerichtsgebühren. Zudem würde dies auch verhindern, dass aussichtslose Klagen geführt werden würden. Direkt anschließend stellte Frau Saarholz die Position des Sozialverbandes Deutschland dar. Frau Saarholz teilt die Thesen von Frau Paulat, was die Zusammenlegung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit angeht. Denn sie argumentiere hier für und mit den Betroffenen. Schließlich seien ca. 30 Prozent der Fälle Hartz IV – Fälle. Die Notwendigkeit der Erhaltung der Sozialgerichtsbarkeit als eigenständige Gerichtsbarkeit ergibt sich auch insbesondere aus der Tatsache, dass ca. 75 Prozent der Verfahren gewonnen werden. Daraus ergibt sich, dass diese Verfahren berechtigt sind, damit die Mitglieder zu ihrem sozialen Recht kommen. Wenn die lange Verfahrensdauer ange-sprochen wird, so solle doch mehr Personal zu den Gerichten gelangen, um kürzere Verfahren zu ermöglichen. Hinsichtlich des Kündigungsschutzes aus dem SGB IX werde ein GdB von 50 Prozent erst meist in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt. Die Einführung von Gerichtsgebühren würde eine unnötige Hemmschwelle der Menschen bedeuten. Insbesondere seien es die Mitglieder, die sich teilweise diese hohen Gebühren, die Frau Holst ansprach, nicht leisten können. Wenn man sich den Ausdruck „aussichtslose Klage“ vor Augen hält, bedeutet das im Umkehrschluss, dass man also möchte, dass die Leute gar keine Kla-gen erheben. Das Argument der Prozesskostenhilfe kann hier auch nicht greifen, da auch ein PKH-Verfahren eine Prognose auf Aussicht des Erfolges vollzieht. Zum Zeitpunkt des PKH-Verfahrens ist jedoch keine Würdigung aller Umstände des einzelnen Verfahrens, was ärztliche Gutachten oder noch einzuholende medizinische Gutachten betrifft, gegeben. Fer-ner müsse man auch die Position des SoVD sehen, der eine gewisse Filterfunktion inne hat. Damit unterstütze der Sozialverband die Gerichte, dass aufgrund der dem kompetenten Berater und Rechtsvertreter des SoVD vorliegenden Fakten, eindeutig nicht erfolgversprechende Anliegen zur Klage gebracht werden, womit der Steuerzahler Kosten spart. In der anschließenden Diskussion hielt der 2. Landesvorsitzende Herr Reinhold die Filterfunktion des SoVD und die Schwerbehindertenvertretung bei den Betrieben hervor. Auch verlangt Frau Bruns, Ortsverbandsvorsitzende von Huchting, die Nichteinführung der Gebühr. Während Einigkeit der Vizepräsidentin Frau Marianne Saarholz und der Landessozialgerichts-Präsidentin Frau Paulat, was die Zusammenlegung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit betrifft, besteht; hofft der SoVD hier auf die Unterstützung des LSG, gehen hinsichtlich der Gerichtsgebühren die Meinungen jedoch auseinander. Ferner wird die Sorge groß, wenn erst einmal Gerichtsgebühren eingeführt worden sind, bestünde auch die Möglichkeit, diese Gebühren dann immer wieder zu erhöhen. Zum Schluss der Diskussion machte Frau Saar-holz deutlich, dass es nicht sein könne, dass nur die Leute ihr Recht bekommen, die genug Geld haben.
Nach dieser Diskussion hielt Herr Jungeblut, Richter am Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen sein Impulsreferat über den Nachteilsausgleich. Herr Jungeblut hat sich die Merkzeichen „aG“, „Bl“ und „RF“ für sein Thema ausgesucht. Nach dem Stand des Bundessozialgerichtes seien die genannten Personengruppen nicht homogen. Mit anderen Worten, es ist jedes Mal eine Einzelfallentscheidung, weil der Vergleichsmaßstab sehr groß ist. Für das Gehen seien zwar gewisse Werte gerichtlich entschieden, jedoch entscheidet sich jeder Fall individuell. Es ist schwierig, hier eine Orientierungsgröße zu finden. Der Nachteilsausgleich „Bl“ (blind – Behinderung des Sehorgans) spiele gerichtlich kaum eine Rolle. Herr Jungeblut berichtete aber über die Unterscheidung zwischen einer Schädigung des Sehorgans und der nervlich ursächlichen Hirnschädigung, die das Sehen verhindert, wenngleich auch das Auge nach eingehender Untersuchung gesund ist. In diesem Falle seien die Patienten blind im Sinne des SGB. Bei Ausfall aller Wahrnehmungen bestünde kein Anspruch auf das Merkzeichen „Bl“. Hinsichtlich des Merkzeichens „RF“ (Rundfunk-Befreiung) müsse ein ständiger Ausschluss der öffentlichen Veranstaltungen vorliegen, wenn also der Patient ans Haus gebunden ist. Hier aber eine tatsächliche Abgrenzung zu finden, ist sehr schwierig, was sich auch in der Diskussion mit den anwesenden Gästen, die im übrigen aus den ehrenamtlichen Richtern und hauptamtlichen Richtern zusammensetzte, sehr schwierig. Auch der Leiter der Bundesrechtsabteilung Herr Borner war zu dieser Diskussion aus Berlin eigens angereist.
Als viertes hielt der Leiter der Rechtsabteilung des Versorgungsamtes Bremen, Herr Geduldig, ein Referat über das Verwaltungsverfahren aus rechtlicher und medizinischer Sicht. So machte er deutlich, dass nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz bzw. Rechtsberatungsgesetz, und nach dem SGB X, Schwerbehindertenvertrauensleute nicht mehr als Bevollmächtigte auftreten dürfen. Dies bedeute natürlich weiterhin Schwierigkeiten bei der Un-terstützung der Betroffenen durch ihre Schwerbehindertenvertrauensleute, wenn es um das Antragswesen geht, Widerspruchswesen für die Akteneinsicht. Gerade die mangelnde Vertretungsbefugnis löste heftige Diskussionen aus, da sich unter den Anwesenden auch u. a. die Schwerbehindertenvertrauensleute aus den Stahlwerken Bremen befanden.
Zum Schluss bedankte sich die Landesvorsitzende Frau Junge bei allen Teilnehmern. Insbesondere bedankte sie sich auch bei Herrn Heiko Pusch, Richter am Landessozialgericht, der die Veranstaltung als Moderator begleitet hat. Ein ganz besonderer Dank gilt Frau Marianne Saarholz, der Vizepräsidentin des SoVD BV, die eigens für diese Veranstaltung abermals nach Bremen gereist ist, um auch hier die Position des Sozialverbandes deutlich darzulegen und damit auch den Landesverband Bremen zu unterstützen.
An dieser Stelle auch ein besonderer Dank an alle Mitwirkenden und Mitarbeiter für die gute Zusammenarbeit bei dieser Veranstaltung. Der SoVD LV Bremen hat sich auch über die sehr gute und flexible Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Gehörlosenzentrums in der Schwachhauser Heerstrasse in Bremen gefreut.
