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Ein neues Bremer Heimgesetz?

Zusammen mit dem Betreuungsverein Bremerhaven e. V., BIVA e. V.,  der Heimmitwirkung.de, dem Netzwerk Selbsthilfe Bremen – Nordniedersachsen e. V., der PatientInnenstelle Bremen e. V., dem Sozialverband VdK Bremen und der Verbraucherzentrale Bremen e. V. hat der Sozialverband Deutschland, Landesverband Bremen, den inhaltlichen und tatsächlichen Werdegang des neuen Bremer „Heimgesetzes“ verfolgt. Geplant ist ein Bremer Pflegebedürften Wohn- und Teilhabegesetz. In mehreren Sitzungen hat der SoVD, Landesverband Bremen, seine Anliegen zum Gestalten der Nachfolgeregelung zum bisherigen Bundesheimgesetz mit einbringen können. Im Land Bremen waren in der Vergangenheit mehrere Unstimmigkeiten im Bereich der Pflege durch die Medien gegangen. Insbesondere ist hier ein Pflegeskandal im Pflegeheim Bremerhaven zu nennen. Selbst nach entsprechenden Kontrollen und Begehungen durch die Heimaufsicht und dem MDK ist weiterhin Kritik an dem Pflegeheim in Bremerhaven gegenwärtig. Fragen, die sich dieser Arbeitskreis gestellt hat, sind folgende: Was wird in einem neuen Heimgesetz in Bremen auf uns zukommen? Werden die Verbraucherinteressen ausreichend berücksichtigt, gestärkt und geschützt? Sind die Forderungen des SoVD’s berücksichtigt?

Um hier Antworten auf die offenen Fragen im Interesse der Bremer pflegebedürftigen und behinderten Menschen zu erhalten, wurden durch den Arbeitskreis an die gesundheits- und altenpolitischen Sprecher der in der Bremer Bürgerschaft vertretenen Parteien entsprechende Fragen gestellt. Pünktlich noch vor der Wahl antworteten CDU, die Grüne und die FDP. Antworten von SPD und die Linke gingen nicht ein. Die Antworten lassen einen Blick nach vorne wagen. Hinsichtlich der ausreichenden unkontrollierten Pflegequalität und einer entsprechenden Fachkraftquote besteht möglicherweise nach den vorliegenden Antworten Einigkeit, dass dies zu gewährleisten ist. Nach Ansicht der FDP werden Markt und Wettbewerb dafür sorgen, dass sich gute Pflegequalität durchsetzt. So antwortet die FDP, die Vorgaben für bauliche Standards sind auf Sicherheits- und Hygienevorschriften zu beschränken während CDU und die Grüne sich wiederum einig sind, dass zum Standard das Einzelzimmer gehört und Mehrbettzimmer vermieden werden sollten. Die Grünen antworten diesbezüglich und fordern eine hervorragende Wärmedämmung, gute Schallisolierung, ökologische Baumaterialien etc.

Weiter stellte der Arbeitskreis die Frage, wie die Parteien sicherstellen wollen, dass wirtschaftliche Interessen nicht zu Lasten von Pflegequalität gehen und bei den vereinnahmten Pflegesätzen auch eine vollständige und bestimmungsgemäße Verwendung bei den Pflegebedürftigen ankommen. Diesbezüglich äußerte sich die FDP, dass es nicht Sache eines Heimgesetzes sei, den im Pflegebereich tätigen Trägern Vorschriften hinsichtlich ihres eigenen Geschäftsbetriebes zu machen. „Den hohen Renditeversprechen und Einsparmaßnahmen sollten durch das Gesetz neue Grenzen gesetzt werden“, beantwortet die CDU die Frage. Die CDU führt weiter aus, dass bei Nichterfüllung der Anforderungen an das Wohl der Bewohner Sanktionen zu fordern sind. Konkretisierend antworten die Grünen, dass eine Unterschreitung der Anforderungen diesbezüglich zu Sanktionen führen, die ggfs. auch auf eine Schließung der Einrichtung hinauslaufen könnten. Denn die vereinnahmten Entgelte müssen selbstverständlich bestimmungsgemäß verwendet werden. Einigkeit bestand hinsichtlich der Frage der medizinischen Versorgung. Die freie Arztwahl und eine entsprechend ordnungsgemäße Medikamentenvergabe muss gewährleistet sein. In ihren schriftlichen Antworten fordern die Grünen darüber hinaus, dass das Gesetz bei Nichtbeachtung dafür Sanktionen vorsehen muss. Hinsichtlich der Fragen zur Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Teilhabe antworteten CDU und Grüne ähnlich: Das Selbstbestimmungsrecht gehört in das neue Gesetz hinein. So halten sie die Unterstützung der Bewohner durch Interessenvertreter sowie durch fachkundige und sachkundige Dritte für sehr wichtig. Hinsichtlich der Frage, wie die Rechte der Betroffenen zu stärken sind und was passiert, wenn diese verletzt werden, antwortete die CDU, dass sie die Heimleitung dazu verpflichten würde und Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in regelmäßigen Abständen über ihre Rechte informieren müssen. Die Gründung eines Angehörigen- und Betreuerbeirates könnte diesbezüglich Verbesserungen schaffen. Die Grünen fordern schlicht Sanktionen für die Verletzung der Mitwirkungsrechte. Informierend antwortete die FDP, dass Verstöße gegen die Heimmitwirkungsrechte bereits heute ordnungswidrig seien und mit Bußgeld geahndet werden können. Hinsichtlich unangemeldeter Qualitätskontrollen sieht die FDP dies bereits heute als Standard an und sollte hier auch im neuen Heimrecht übernommen werden. Dafür bedarf es jedoch einer personell entsprechenden Ausstattung. Für Qualitätskontrollen, die nicht in die Zuständigkeit der Heimaufsicht fallen, ist die Eignung und Unabhängigkeit der prüfenden Organisationen sicherzustellen. Die CDU sieht auf die Heimaufsicht als zuständige Kontrollinstitution zukünftig eine Vielzahl neuer Aufgaben zukommen. Diesbezüglich richtete die CDU eine Anfrage an die Bürgerschaftsfraktion, deren Beantwortung jedoch ausblieb. Nach Ansicht der CDU-Fraktion sind hier personelle Mehrbedarfe gegenwärtig. Dieser personelle Mehrbedarf muss beziffert werden. Möglicherweise ist hier die Personalausstattung der Heimaufsicht gesetzlich festzuschreiben. Jedes Gesetz sei nur so gut, wie es umgesetzt und kontrolliert werden kann. Nach Ansicht der CDU ist daher eine ausreichende Personalausstattung der Heimaufsicht unabdingbar. Der SoVD, Landesverband Bremen, wird weiter im Dialog mit den gesetzgebenden Stellen sein, um hier entsprechende vorzeitige konstruktive Mitwirkung zu erzielen.




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